Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.      Geltung der Bedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich für Rechtsgeschäfte, die wir mit Unternehmern eingehen, das heisst mit solchen natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Im Falle von Rechtsgeschäften mit Verbrauchern, denen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nicht zugerechnet werden kann, finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

1.2 Alle unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie Angebote erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann. wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Einkaufsbedingungen des Kunden die Lieferung und/oder sonstige Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung eines Auftrags getroffen werden. sind schriftlich niederzulegen.

1.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder der individuell ausgehandelten vertraglichen Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2.      Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote gelten als freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden; in letzterem Fall halten wir uns längstens eine Woche an unser Angebot gebunden.

2.2 Aufträge und Bestellungen seitens des Kunden sind für uns nur verbindlich, sofern sie durch uns schriftlich bestätigt werden oder wir ihnen durch Übersendung der Waren nachkommen.

l. I Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3.          Preise

3.1 Die in unseren Angeboten angegebenen Preise sind Nettopreise. Hinzu kommen Mehrwertsteuer und sonstige Pflichtangaben. die in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden. 

3.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ab unserem Lager. Sie schliessen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

4.          Lieferungen

4.1 Ist eine Lieferfrist nach Tagen, Wochen oder Monaten bestimmt, so beginnt sie mit dem Zugang der Auftragsbestätigung bei unserem Kunden. Ist die Lieferzeit nach Tagen bestimmt, so sind hierunter Werktage zu verstehen.

4.2 Lieterverzögerungen durch Höhere Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Belieferung durch Vorlieferanten, Transportengpässe, Rohstoffmangel, behördliche Massnahmen und andere von uns nicht zu vertretende Umstände entbinden uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Lieferverpflichtung und rechtfertigen die angemessene Änderung der Liefertermine. Der Kunde ist in diesen Fällen berechtigt, nach Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist die Abnahme der verzögerten Lieferungen zu verweigern. Darüber hinaus stehen dem Kunden in den genannten Fällen keine Anspruche gegen uns zu.

4.3 Wir sind berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen. Der Kunde ist zur Abnahme und Bezahlung derartiger Teillieferungen verpflichtet.

5.      Mängel und Gewährleistung

5.1 Eingehende Lieferungen sind vom Kunden sofort bei Ankunft am Bestimmungsort sorgfältig und umfassend gemäss den Angaben auf dem Lieferschein auf Vollständigkeit und einwandfreien Zustand zu prüfen: alle im Rahmen dieser Untersuchung erkennbaren Mängel oder Mindermengen sind auf der Empfansgquittung oder unmittelbar nach Erhalt der Ware schriftlich, möglichst per Telefax, unter Beifiigung von Belegen zu beanstanden. Mängel, die bei der Eingangsuntersuchung nicht erkennbar waren, sind unmittelbar nach ihrer Entdeckung zu rügen. Mängelrügen sind ausgeschlossen, soweit die beanstandete Ware bereits weiterverkauft oder weiterverarbeitet wurde.

  1. Hinsichtlich der Beschaffenheit, Eignung oder Verwendbarkeit der Kaufsache sind nur solche Angaben verbindlich, die in dem Kaufvertrag niedergelegt sind. Öffentliche Äusserungen oder Werbemassnahmen unsererseits stellen keine Angabe über die vertagsgemässe Beschaffenheit der Ware dar.
  2. Für Mindermengen oder mangelhafte Waren leisten wir schnellstmöglich unter Berücksichtigung der Liefermöglichkeiten Nach- bzw. Ersatzlieferungen in dem Umfange. der erforderlich ist, um Fehlmengen auszugleichen und mangelhafte Teile der Lieferung zu ersetzen. Der Kunde ist zur Abnahme der Teilmenge und der mangelfreien Teile der Lieferung sowie zur Abnahme der Nach- oder Ersatzlieferung verpflichtet. Erst wenn durch die Nach- oder Ersatzlieferung eine vollständige oder mangelfreie Gesamtleistung von uns nicht erbracht wird, ist der Kunde berechtigt, sich der sonstigen, ihm nach dem Gesetz zustehenden Rechtsbehelfe die nach den Umständen Minderung, Wandlung, Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendung) zu bedienen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht jedoch nicht zu.

5.4 Die Gewährleistungsfrist endet ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einen kaufmännischen Kunden treffende Obliegenheit, eingehende Ware unverzüglich auf Mängel und Mindermengen zu untersuchen und festgestellte Defizite ebenso unverzüglich zu rügen (5377 HGB), bleibt hiervon unberührt.

6.          Serviceleistungen

6.1 Sämtliche Service Leistungen wie z.B. Aufstellung von Geräten, Wartung, Generalüberholung, Reparatur werden unter Zugrundelegung unserer Service-Preisliste erbracht. Kostenvoranschläge können ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden um überschritten werden.

6.2 Der Umfang unserer Serviceleistungen bestimmt sich nach dem von uns bestätigten Auftrag sowie unseren Servicevorschriften.

6.3 Der Kunde hat alle Vorkehrungen zu treffen, die tür ungehinderten Beginn und zügige Durchführung unserer Serviceleistungen erforderlich sind.

6.4 Unsere Serviceleistungen gelten als erbracht, wenn das betreffende Gerät nach Durchtiihrung der Leistungen dem Kunden funktionsfähig zum Betrieb übergeben wird.

7.    Erfüllungsort und Gefahrübergang

  1. 1 Erfüllungsort ist unabhängig von dem Bestimmungsort der Lieferung der Ort unseres Auslieferungslagers.
    1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zuflilligen Verschlechterung der Waren geht mit ihrer Übergabe an den Kunden oder den Transporteur auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir für den Kunden den Transportauftrag erteilen oder den Transport selbst ausführen. Es ist Sache des Kunden, eine die genannte Gefahr abdeckende Versicherung abzuschliessen.
    2. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zuflilligen Verschlechterung der gekauften Waren nach Ablauf von drei Werktagen nach Absendung der Versandbereitschaftsanzeige auf ihn über.

8.          Zahlungsbedingungen

8.1 In Ermangelung eines anders lautenden Vereinbarung sind alle Rechnungen ohne Abzug innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum bargeldlos vom Kunden auszugleichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig.

8.2 Die Hereinnahme von Wechseln behalten wir uns von Fall zu Fall vor. Ggf. werden Wechsel wie auch Schecks nur unter Vorbehalt der Einlösung angenommen. Bankspesen und —gebühren, Rücklastschrift- und Bearbeitungskosten gehen zu Lasten des Kunden.

8.3 Kommt der Kunde mit dem Ausgleich einer Rechnung in Verzug, werden unsere ausstehenden Forderungen einschliesslich eventueller Forderungen aus Wechseln ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungstermine sofort Pållig. Ausserdem sind wir berechtigt, bis zur Begleichung aller ausstehenden Rechnungen die noch auszufiihrenden Lieferungen zurückzustellen und für diese Vorkasse zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage zu stellen.

8.4         Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist unzulässig, es sei denn, dass diese Gegenforderungen füllig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8.5       Wir sind jederzeit zur Abtretung von Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden berechtigt.

9.      Eigentumsvorbehalt

9.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine zum Zeitpunkt der Zahlung insgesamt bestehenden Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns vollständig ertilllt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, solange bei sogenannter Scheck- / Wechseldeckung die gegebenen Wechsel oder Schecks nicht vollständig eingelöst sind.

  1. Im Falle der Verbindung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware mit einer dem Kunden oder dritten gehörenden Sache erwerben wir anstelle des Kunden das anteilige Miteigentum an der neuen Sache, und zwar im Verhältnis des Kaufpreises der verbundenen Sache zu dem Wert der neuen Sache.
  2. Im Falle der Be- oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware sind wir Hersteller im Sinne des Gesetzes, jedoch unter Ausschluss der Übernahme jeglicher Herstellerverpflichtungen. Uns steht das anteilige Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Kaufpreises der be- oder verarbeiteten Sache zu dem Wert der neuen Sache zu. 9.4 Der Kunde ist zur Weiterveräusserung wie auch zur Vermietung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im ordnungsgemässen Geschäftsgang befugt. Er tritt hiermit den erstrangigen Teil seiner Forderungen aus berechtigter und unberechtigter Weiterveräusserung oder Vermietung, der dem Rechnungspreis (einschliesslich MwSt.) der von uns gelieferten Sachen entspricht, im voraus an uns ab. Namen und Anschriften der Abnehmer bzw. Mieter sowie die Höhe der jeweiligen Forderungen sind uns auf erstes Anfordern hin mitzuteilen. Der Kunde ist ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäss nachkommt und wir diese Befugnis nicht aus einem anderen berechtigten Grunde widerrufen. Wir nehmen die in dieser Bestimmung geregelten Vorausabtretungen an.

9.5 Bis zu einer ordnungsgemässen Verwertung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware oder der durch Verbindung, Be- oder Verarbeitung entstandenen neuen Sache hat der Kunde diese räumlich getrennt von anderen Sachen aufzubewahren. Er trägt alle Während dieser Zeit tiir die Erhaltung erforderlichen Kosten und Aufwendungen und haftet uns für jede Verschlechterung. Die Waren sind ausreichend gegen Schäden, Verlust und Untergang zu versichern. Auf Anforderung ist uns ein schriftlicher Nachweis hierüber zu erbringen.

9.6 Jede Verpmndung oder Sicherungsübereignung der gekauften Ware oder der entstandenen Sache ist unzulässig. Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen unseres Eigentums durch dritte sind uns von dem Kunden unverzüglich bekanntzugeben und unter Einsatz geeigneter Mittel abzuwehren. Sofern wir Anlass haben, unsere Rechte an der gelieferten Ware durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage gemäss *771 ZPO zu wahren, haftet der Kunde für die uns entstehenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten, soweit der Klagegegner zu einer Erstattung nicht in der Lage

9.7 Bei Vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren wieder an uns zu nehmen.

9.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

10.Export

10.1 Der Export der von uns gelieferten Waren in Länder, die nicht der Europäischen Union zugehören, bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Der Kunde haftet uns filr jeglichen Schaden, der uns aus der Missachtung der vorstehenden Regelung entsteht. Unabhängig von dieser Regelung hat der Kunde die ggf. erforderlichen behördlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigung selbst einzuholen.

11. Datenschutz

11.1 Die Daten unserer Kunden werden wir soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig (\26 BDSG) — EDV-mässig speichern und verarbeiten.

12. Haftungsbeschränkung

12.1 Bei leicht fährlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

12.2 Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertagstypischen Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche, die gegen uns nach dem Produkthaftungsgesetz erhoben werden können. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren, einem Menschen zugefügten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.3 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch flir die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen.

13.        Anzuwendendes Recht

13.1 Für die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien gilt ausschliesslich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

14. Gerichtsstand

14.1 Gerichtsstand ist im Falle von Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch bei den an seinem Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen.

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